Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - Fachberater
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  Die Stufenprüfung wird bereits dieses Jahr eingeführt. In der Vorbereitung darauf ändert sich nichts, deswegen die schnelle Umsetzung. Die ganze Prüfung zielt darauf ab, dem B2 Abiturniveau laut GER sofort Rechnung  zu tragen.  Den Prüfungsteilen  HV und LV werden B2-items beigemengt. Die Bewertung für die MK  und SK ist differenzierter und danach ausgerichtet, dass auch ein B2-Niveau feststellbar ist.

Der Zentrale Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 26./27.03.2009 erneut über die Regelung zum Bestehen der Stufenprüfung zum Deutschen Sprachdiplom der KMK beraten. Für das Deutsche Sprachdiplom, Stufe II, gilt folgende Regelung: Die Prüfung wird als Stufenprüfung B2 / C1 vorgelegt. Die erreichten Niveaustufen werden auf dem Diplom einzeln ausgewiesen.

Das DSD II erhält, wer in allen vier Teilkompetenzen Leistungen mindestens auf dem B2- Niveau erreicht. Das jeweils höhere Niveau der Stufenprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen erreicht: Leseverstehen 14 Punkte Hörverstehen 14 Punkte Schreiben 12 Punkte Sprechen 12 Punkte Diese Punktzahlen sind nur Richtwerte, weil die Grenzen in jeder Prüfung je nach Schwierigkeitsgrad der Prüfungsteile LV, HV und SK nach oben oder unten variieren können. Das jeweils untere Niveau der Prüfung ist erreicht, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 8 Punkte erzielt werden.     Für Schüler, die die Prüfung zum Sprachdiplom nicht bestehen, dient eine Bescheinigung über die erreichten Niveaustufen in den Teilkompetenzen als pädagogisches Beratungs- und Steuerungsinstrument.

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